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Benutzung

Voranmeldung

Die wissenschaftliche Benutzung des TMA steht im Rahmen der Benutzungsordnung allen Interessierten von Montag bis Freitag offen. Voranmeldung erforderlich. 
tma@tma.gess.ethz.ch

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00-12:00 Uhr
13:30-17:00 Uhr

Für Schliessungen an Feiertagen und bei besonderen Anlässen: Abweichende Öffnungszeiten (PDF).

Bestände

Mit den folgenden Links haben Sie Zugriff auf die Bestände des TMA: NEBIS-Katalog , Wissensportal der ETH-Bibliothek. Dokumente aus den Beständen des TMA tragen das Kürzel ‚ETH-TMA (Zürich)’.

Bestellung

Bitte bestellen Sie die Bücher und Dokumente, mit denen Sie arbeiten möchten, wenn möglich im Voraus (mit Angabe von Kurztitel und Signatur), da einzelne Bestände ausgelagert sind und es unter Umständen ein bis drei Tage dauern kann, bis sie beschafft werden können. Diese ausgelagerten Bestände sind mit dem Vermerk 'Depot ETH-Bibliothek' gekennzeichnet.

Präsenzbibliothek

Das Lesezimmer bietet neben den Werken Thomas Manns und dem Zettelkatalog frei zugänglich einen Grundstock an Forschungsliteratur (Thomas-Mann-Studienbände, Thomas-Mann-Jahrbücher, Thomas-Mann-Handbuch, Bibliographien etc.).

Das TMA ist eine Präsenzbibliothek. Eine Ausleihe ist nicht möglich. Ausser dem Bestand der Nachlassbibliothek können Kopien in kleineren Mengen auf Wunsch angefertigt werden (0,50 Fr pro Kopie).

Abdruck- und Nutzungsrechte

a) Thomas Mann: Sämtliche Abdruck- und alle übrigen Nutzungsrechte an den Werken und Schriften Thomas Manns liegen ausschließlich bei der S. Fischer Verlag GmbH, Frankfurt am Main. Kontakt: S. Fischer Verlag, Rechte und Lizenzen, z.Hd. Frau Dagmar Schreiber, Hedderichstr. 114, D-60596 Frankfurt; E-Mail: dagmar.schreiber@fischerverlage.de. Für die Verwendung ungedruckter Dokumente Thomas Manns, die im Eigentum des TMA stehen, z.B. das Zitieren aus ihnen, ist zusätzlich das Einverständnis des TMA notwendig.

b) Andere Bestände: Auch für die Verwendung anderer ungedruckter Dokumente (Briefe von Dritten an Thomas Mann etc.) ist das Einverständnis des TMA erforderlich.